Kinderzahnheilkunde
Wichtig dabei ist, schon in sehr jungen Jahren ein Vertrauensverhältnis zur Zahnärztin und dem Praxisteam aufzubauen. Denn nur durch eine gute Kooperation mit dem Kind kann man den Grundstein für ein angst- und spannungsfreies Verhältnis zum Zahnarzt erreichen.
In einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Kinder haben im Alter zwischen sechs und siebzehn Jahren Anspruch auf Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe (IP), die sogenannten IP-Leistungen. Darunter versteht man das Erlernen der Mundhygienemaßnahmen durch Putztraining und Pflege der bleibenden Zähne, um Karies und Zahnfleischentzündungen vorzubeugen.
IP1 Erhebung des Mundhygienestatus
Dies geschieht durch Anfärben der Zähne, so dass die Kinder selbst ihre Zahnpflege überprüfen können.
IP2 Mundgesundheitsaufklärung
Die Kinder und Jugendlichen, einschließlich der Eltern, werden über Ursachen von Karies und Gingivitis, sowie deren Vermeidung aufgeklärt. Es werden Ernährungshinweise und Empfehlungen geeigneter Fluoridierungsmittel gegeben und praktische Übungen von Putztechniken durchgeführt.
IP4 Lokale Fluoridierung der Zähne
Darunter versteht man die lokale Behandlung der Zähne mit hochkonzentriertem fluoridhaltigen Gelee oder Fluid.
IP5 Versiegelung der bleibenden Seitenzähnen
Dabei werden die Kauflächen der „neu“ durchgebrochenen bleibenden Seitenzähne versiegelt, indem die kariesfreien Fissuren mit einem aushärtenden Kunststoff aufgefüllt werden.